Beruflich Qualifizierte ohne berufliche Weiterbildung können eine Zugangsberechtigung zu einem Studium erhalten, dass fachlich der beruflichen Vorbildung entspricht, sofern eine
- mindestens zweijährige Berufsausbildung
- in der Regel dreijährige Berufserfahrung
- bestandene Eignungsprüfung
vorliegen.
Zusätzlich findet ein verpflichtendes Beratungsgespräch an der jeweiligen Hochschule statt.
Anbei finden Sie ausführliche Informationen zum Download: